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Zur Geschichte der Kasseler Handexemplare von Werken der Brüder Grimm seit 1885


Diese Internetseite liefert eine Dokumentation darüber, wann und wie die Kasseler Handexemplare von Werken der Brüder Grimm in die Stadt Kassel gelangt sind und wem sie gehörten. Sie wurde 2006 aus damals aktuellem Anlass zusammengetragen; einige Dokumente zur späteren Entwicklung dieser Angelegenheiten wurden nachträglich hinzugefügt. Auch die frühere Version der Seite ist noch zugänglich (Stand 2008; Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung von 2006 sind dort farbig hervorgehoben).

Die Darstellung ist ausführlich, weil sie nicht nur Ergebnisse liefern, sondern deren Zustandekommen nachvollziehbar machen soll. Die wichtigsten der Quellen sind in vollständigen Fassungen durch Links von dieser Seite aus zu erreichen; die Darstellung ist jedoch so angelegt, dass sie auch ohne das Nachverfolgen der Links verständlich ist.

In  jüngster Zeit ist das Thema dieser Seite u. a. in folgenden zwei wissenschaftlichen Veröffentlichungen behandelt worden:
Holger Ehrhardt, Berthold Friemel, Alan Kirkness: „Kinder- und Hausmärchen“ und „Deutsche Grammatik“. Dokumente zur Überlieferungsgeschichte von Kasseler Grimm-Handexemplaren 1885—1945. In: Brüder Grimm Gedenken, Bd. 17 (2012), S. 386—402.
Axel Halle: Provinzialisierung eines Weltkulturerbes. Die Grimmschen Kinder- und Hausmärchen in den lokalen Niederungen. In: Das historische Erbe in der Region. Festschrift für Detlev Hellfaier, hrsg. von Axel Halle, Harald Pilzer, Julia Hiller von Gaertringen und Joachim Eberhardt. Bielefeld 2013, S. 163—173, auch online auf dem Dokumentenserver der Universität Kassel.


Übersicht
 



0. Wir sind jetzt die Welthauptstadt für die Grimms. Meldung der Presseagentur ddp vom 21. Juni 2005
1.  Antrag der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. an die UNESCO zur Aufnahme der Grimmschen Märchen in das Register des Weltdokumentenerbes (Memory of the World), 2004
1a.  Richtlinien der UNESCO
2.  Geschenk von zwei Bänden Handexemplare der Deutschen Grammatik an die Landesbibliothek Kassel 1885 mit Wortlaut der Widmung
3.  Die alte Kasseler Grimm-Gesellschaft
4.  Ausleihe der Märchen-Handexemplare von Herman Grimm an Johannes Bolte, Berlin 1899
5.  Auflösung der Kasseler Grimm-Gesellschaft 1920
6.  Übergabe der Märchen-Handexemplare an die Landesbibliothek Kassel 1932
7.  Gründung der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. 1942
8.  Die Kasseler Grimm-Handexemplare im Zweiten Weltkrieg
9.  Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek nach 1945; Gründung des Brüder Grimm-Museums; Veränderungen des Eigentumsstatus von Bibliotheksbeständen 1957 / 1958 und 1975 / 1976
10. Brief von Wissenschaftlern und Bibliothekaren an die UNESCO mit der Bitte um Richtigstellung der falschen Angaben zu Überlieferungs- und Eigentumsverhältnissen, 2006
11. Taxierung der Märchen-Handexemplare auf 30 Millionen Euro (30 % des Vermögens der Stadt Kassel) und Verbringung in einen Banktresor, 2007
12. Vermerk auf der Website der UNESCO über Prüfung fraglicher Angaben, 2008
13. Fünfpunkteplan zur Klärung der Unstimmigkeiten um Kasseler Grimm-Bestände, 2007 / 2008
14. Veränderter Antrag der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V., unterstützt vom Land Hessen und der Stadt Kassel, an die UNESCO, 2011
15. Schlussbemerkungen

Satirisches PS

Die Landesbibliothek Kassel (heute Teil der Universitätsbibliothek), an der die Brüder Grimm selbst zwischen 1814 / 16 und 1829 Bibliothekare  waren, besaß bis 1945 eine der umfangreichsten und bedeutendsten Grimm-Sammlungen. Zu den Grimm-Beständen der Landesbibliothek Kassel hatten auch die Nachfahren der Brüder Grimm mehrfach Beiträge geleistet, so dass Kassel Standort für einen Teil des Nachlasses der Brüder Grimm wurde. Darunter waren auch elf Bände Handexemplare eigener Werke der Brüder Grimm: das in zwei Teilbände aufgeteilte, auf gutem Schreibpapier mit breitem Rand gedruckte Handexemplar des ersten Bandes von Jacob Grimms „Deutscher Grammatik“ in der Erstausgabe von 1819 sowie neun Bände Handexemplare der „Kinder- und Hausmärchen“ (KHM) aus verschiedenen Auflagen, darunter die berühmten zwei Bände der Erstausgabe mit Notizen der Brüder Grimm, wer ihnen wann welche der Märchen lieferte.

Ab 1959 befanden sich die Handexemplare im Brüder Grimm-Museum Kassel, wo sie für Ausstellungen und Forschungsarbeiten genutzt wurden. 2004 stellte die Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. einen Antrag bei der UNESCO, fünf Bände der Märchen-Handexemplare (die zwei Bände der Erstausgabe und drei Bände der zweiten Ausgabe von 1819 / 1822) in die Liste des Weltdokumentenerbes (Memory of the World) aufzunehmen. Überraschenderweise hieß es im Antragstext, die Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. sei seit 1897 kontinuierlich im Besitz dieser Exemplare, sei Eigentümerin und Inhaberin des Copyright. Dieser Eigentumsanspruch widersprach dem bisherigen Kenntnisstand zur Überlieferungs- und Eigentumsgeschichte — Grund genug, die zum Thema verfügbaren Quellen zu sichten und zu prüfen, wann und wie die Bücher nach Kassel gelangten und wem sie gehörten.


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Museum Fridericianum, Sitz der alten Kasseler Landesbibliothek am Friedrichsplatz

Aus den Kasseler Märchen-Handexemplaren:  Erstausgabe von 1812

Museum Fridericianum, Sitz der alten Kasseler Landesbibliothek am Friedrichsplatz / Zwei Seiten aus „Der Froschkönig oder der eiserne Heinrich“ in der Erstausgabe der KHM von 1812, Kasseler Handexemplar



Kasseler Handexemplar von Jacob Grimms "Deutscher Grammatik"


Seite aus dem Kasseler Handexemplar von Jacob Grimms „Deutscher Grammatik“ mit Notizen von ihm


Herman Grimm 1883


Der Kunsthistoriker und Schriftsteller Herman Grimm, Sohn Wilhelm Grimms und Neffe Jacob Grimms, 1885. Seine Entscheidung war es, die elf Bände Handexemplare der Brüder Grimm der Landesbibliothek Kassel anzuvertrauen


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0. Wir sind jetzt die Welthauptstadt für die Grimms. Meldung der Presseagentur ddp vom 21. Juni 2005
... http://www.info-welten.de/de_E1/Welthauptstadt-der-Gebrueder-Grimm.htm, gespeicherte Seite vom 17. Juli 2006 mit der ddp-Meldung
 



Welthauptstadt der Gebrüder Grimm

[...]




Welthauptstadt der Gebrüder Grimm




 
1. Antrag
der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. an die UNESCO zur Aufnahme der Grimmschen Märchen in das Register des Weltdokumentenerbes (Memory of the World), 2004
Antragstext der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V.  2004 von der Website der UNESCO:
... englische Fassung
... französische Fassung
... Digitalisate der Handexemplare aus den ersten beiden Auflagen 1812, 1815, 1819 (Universitätsbibliothek Kassel)

Der ursprüngliche Antrag der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. auf Registrierung von fünf Bänden der Märchen-Handexemplare als Weltdokumentenerbe war auf der Website der UNESCO in englischer und französischer Originalfassung zugänglich. Eine deutsche, englische und französische Zusammenfassung des Antrags veröffentlichte die Grimm-Gesellschaft 2006 in ihrem Jahrbuch (Bd. 11—12 [2001—2002, ersch. 2006]).

Nach einer Würdigung der Grimmschen Märchensammlung, Angaben zur Antragstellerin, einer nochmaligen ausführlichen Würdigung der „Kinder- und Hausmärchen“ und einer knappen Zusammenfassung der überlieferten Quellen zur Entstehungsgeschichte der KHM wird im Unterabschnitt History des ursprünglichen Antrags die Überlieferungsgeschichte der fünf Bände referiert, die als Weltdokumentenerbe angemeldet wurden.

    The Kassel Handexemplare (Annotated Reference Copies) come from the personal estate of the Brothers Grimm; the handwritten entries and notes refer, for the most part, to their great Kassel Period (until 1829); some later entries were added during their Göttingen (1830-1837/8) and Berlin (1841-1859/63) Periods.
    After the Brüder Grimm-Gesellschaft e.V. (Brothers Grimm Association), whose first member was Herman Grimm, son of Wilhelm Grimm, was founded in 1897, the association acquired the Handexemplare of the Grimms Brothers’ most important works (including the “German Grammar” of 1819, et al.) for the Kassel Grimms collection.
    Since 1959, the Kassel Handexemplare have been preserved in the Brüder Grimm-Museum, Kassel.
    (S. 4; Hervorhebung von der Redaktion Grimmnetz.de)

Im Punkt 4  des Antrags (Justification for inclusion, assessment against criteria), Unterpunkt 4.1 (Authenticity) werden diese Aussagen nochmals wiederholt:

    The KHM were in the possession of the Brothers Grimm themselves until 1859/1863; thereafter in the possession of Hermann Grimm, eldest son of Wilhelm Grimm; from 1897 onward and without interruption in the possession of the Brüder Grimm-Gesellschaft e.V. Kassel(Association of the Brothers Grimm).
     (S. 8, Hervorhebung Grimmnetz)

Aufbauend auf die zitierten Angaben zur Überlieferungsgeschichte trifft der Antrag der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. im Punkt 5 (Legal information) folgende Feststellungen:

    5.1 Owner (name and contact details)
    Association of the Brothers Grimm / Museum of the Brothers Grimm
    Brüder Grimm-Gesellschaft e.V. / Brüder Grimm-Museum Kassel

    ...
    5.3. Legal status
    (a) Category of ownership
    Public Foundation

    (b) Accessibility
    The Kassel Handexemplare (Annotated Reference Copies) are part of the permanent exhibition within the Museum of the Brothers Grimm in Kassel, located in the historic Palais Bellevue; they are, however, also available to researchers and interested laypersons.
    (c) Copyright status
    The Association of the Brothers Grimm (Brüder Grimm-Gesellschaft e.V.) holds all copyrights of the Kassel Handexemplare (Annotated Reference Copies).
    (d). Responsible administration
    All technical aspects of conservation and security are guaranteed by qualified employees at the Museum of the Brothers Grimm in Kassel.
    The Kassel Handexemplare (Annotated Reference Copies) have been part of the Kassel Grimms Collection since 1897 and are preserved in the Museum of the Brothers Grimm in Kassel.
    (S. 10, Hervorhebung Grimmnetz)

Noch eindeutiger heißt es im abschließenden Punkt 7:

    7. Consultation 
    (a) Owner 
    Brüder Grimm-Gesellschaft e.V. 
    Brüder Grimm-Platz 4A 
    34117 Kassel 
    Germany.
    (b) Custodian 
    Dr. Bernhard Lauer

Der Antrag der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. zur Registrierung der Märchen-Handexemplare als Weltdokumentenerbe wurde 2005 von der UNESCO angenommen. Zweifellos verdienen diese historischen Bücher eine solche Ehrung. Es konnte jedoch nicht hingenommen werden, dass die Überlieferungsgeschichte der Exemplare und ihr Eigentumsstatus durch die Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. entstellt wurden und dass sich infolgedessen auf den Websites der UNESCO die fälschliche Information befand, die Handexemplare seien Eigentum dieser Gesellschaft. Vielmehr ist folgendes festzustellen:

  • Die Märchen-Exemplare kamen 1932, nicht 1897 nach Kassel.
  • Die Märchen-Exemplare wurden bis 1945 keiner Grimm-Gesellschaft übergeben; 1932 bestand keine Grimm-Gesellschaft.
  • Eigentümerin der Exemplare von der Übergabe 1932 bis nach dem Zweiten Weltkrieg war die Landesbibliothek Kassel; dies entsprach einer Verfügung Herman Grimms.
  • Ähnliches gilt für die im Antrag der Brüder Grimm-Gesellschaft genannten Handexemplare der „Deutschen Grammatik“. Herman, Rudolf und Auguste Grimm schenkten sie der Landesbibliothek Kassel 1885; bis 1945 waren sie zweifelsfrei in deren Eigentum.

Quellen, die diese Tatsachen belegen, waren frei verfügbar und sind der Antragstellerin zum Teil nachweislich bekannt gewesen. Die falschen Angaben im  UNESCO-Antrag der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. laufen de facto auf eine Umwidmung öffentlichen Eigentums in Eigentum eines eingetragenen Vereins hinaus.


1a. Richtlinien der UNESCO
... Richtlinien zum Programm Memory of the World von Ray Edmondson (2002)

Die Verfahrensweise bei Nominierungen für das UNESCO-Register des Weltdokumentenerbes (Memory of the World) ist festgelegt in den General Guidelines to Safeguard Documentary Heritage. (Revised Version.) Prepared for UNESCO by Ray Edmondson(2002). Dort heißt es auf S. 44 f.:

    5.1 and 5.2 Sometimes the custodian of the documentary heritage may not be the same as the owner. It is essential to establish both before a nomination can be added to the Register.
    5.3 It is also essential to establish the full legal status of the documentary heritage as follows:
    (a) Category of ownership: for example, is it owned privately, or by a public institution, or by a commercial corporation?
    (b) Accessibility: are there factors which will limit public access to the material? Refer to section 3.4 to identify these factors.
    (c) Copyright status: is any or all of the documentary heritage subject to copyright? Can the copyright owner(s) and their entitlements be identified?
    (d) Responsible administration: who is legally responsible for safekeeping of the material, and how is that responsibility being exercised?
    (e) Other factors: are there other matters that should be noted? For example, is any institution required by law to preserve the documentary heritage in this nomination?

Offensichtlich wurden diese Richtlinien während des Nominierungsverfahrens nicht eingehalten. Es liegen genügend leicht zugängliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die im Antrag von 2004 enthaltenen Angaben nicht zutreffen können. Es stellt sich die Frage, warum dies nicht bemerkt und warum keine Maßnahmen zur rechtzeitigen Feststellung der tatsächlichen Überlieferungs- und Rechtsverhältnisse getroffen wurden, zumal die UNESCO sich grundätzlich dessen bewusst zu sein scheint, dass der Erfolg ihres Programms von einem einheitlichen Umgang mit diesen Richtlinien mit abhängt. Der im November 2005 veröffentlichte Schlussbericht der 7. Sitzung des International Advisory Committee für das Programm Memory of the World empfiehlt:

    The General Guidelines must be known, fully observed, and implemented and all actions of the IAC, sub-committees, and staff must be fully consistent with them. Changes in the Guidelines can occur only by due process. Procedures set out in the Guidelines will be fully implemented. Interpretations of the Guidelines will be collected in preparation for subsequent revision of them and to clarify procedures for new members.

Die zitierten Empfehlungen gehen zurück auf ein Diskussionspapier: „Memory of the World Programme: A debate about its future“, das von George Boston, Ray Edmondson und Dietrich Schüller verfasst wurde und einer IAC-Sitzung in Lijiang vorlag. Die Richtlinien sind demnach verbindlich und voll zu implementieren.

Nachdem einleitend die besonders problematischen Punkte aus dem Antrag der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. angesprochen und dem UNESCO-Regelwerk gegenübergestellt wurden, sei nun im einzelnen die Geschichte der Kasseler Handexemplare von Werken der Brüder Grimm behandelt.


2. Geschenk von zwei Bänden Handexemplare der Deutschen Grammatik an die Landesbibliothek Kassel 1885
... Karteikarte Ludwig Deneckes mit Abschrift der Widmung der drei Kinder Wilhelm Grimms, Berlin,  8. Januar 1885 (Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin)
... Dankbrief des Oberbibliothekars Albert Duncker an Herman Grimm, 15. Januar 1885 (Hessisches Staatsarchiv Marburg)

Das erste Handexemplar von Werken der Brüder Grimm, das in das Eigentum der Landesbibliothek Kassel gelangte, war der in zwei Teilbände aufgeteilte Band 1 der „Deutschen Grammatik“ Jacob Grimms in der Erstausgabe von 1819, des Werkes also, das als ein Meilenstein der historischen Sprachforschung dessen internationalen Ruhm begründete. Die drei Kinder Wilhelm Grimms schenkten es der Landesbibliothek Kassel anlässlich des hundertsten Geburtstags von Jacob Grimm (4. Januar 1885).  Das Exemplar enthält eine Widmung mit den Unterschriften der drei Kinder Wilhelm Grimms, Herman, Rudolf und Auguste, aus der Zeitpunkt, Adressat und Absicht der Schenkung hervorgehen. Wie die Märchen-Handexemplare befanden sich auch diese beiden Bände Jahrzehnte im Brüder Grimm-Museum; obwohl der Wortlaut der Widmung dort hinlänglich bekannt sein dürfte, behauptete der Leiter des Museums und Geschäftsführer der Brüder Grimm-Gesellschaft im UNESCO-Antrag und anderweitig, die Grammatikbände seien (um) 1897 der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. zum Geschenk gemacht worden. So heißt es im UNESCO-Antrag: „After the Brüder Grimm-Gesellschaft e.V. (Brothers Grimm Association), whose first member was Herman Grimm, son of Wilhelm Grimm, was founded in 1897, the association acquired the Handexemplare of the Grimms Brothers’ most important works (including the „German Grammar“ of 1819, et al.) for the Kassel Grimms collection.“

Die Widmung Herman, Rudolf und Auguste Grimms hat folgenden Wortlaut (nach einer Abschrift Ludwig Deneckes):

    Dies Handexemplar der ersten Ausgabe der Deutschen Grammatik von Jacob Grimm schenken zur Erinnerung an den 4. Januar 1885 die Kinder Wilhelm Grimms der hessischen Landesbibliothek zu Cassel. Berlin, den 8. Januar 1885.

Erhalten ist auch der Dankbrief des Oberbibliothekars der Landesbibliothek Kassel, Albert Duncker, an Herman Grimm vom 16. Januar 1885, in dem es heißt:

    Ew. Hochwohlgeboren
    haben im Verein mit Ihren Geschwistern durch das Geschenk des Handexemplars des ersten Bandes von Jacob Grimms „Deutscher Grammatik“ an die hessische Landesbibliothek den Beamten derselben die freudigste Überraschung bereitet. Nehmen Sie den innigsten Dank für diese ebenso werthvolle als durch die hochherzige Gesinnung der Schenker rührende Gabe entgegen.
    Das Buch wird von nun an seinen Platz empfangen an der Stätte, die Ihrem Vater und Oheim, glorreichen und gesegneten Angedenkens, ihr Leben lang theuer blieb als Zeuge ihres glücklichen gemeinsamen Schaffens im Heimathlande.
    (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Bestand 340 Grimm, Br 971)

Dass die beiden Grammatik-Bände sich im Eigentum der ehemaligen Landesbibliothek befanden, kann auch deshalb als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, da dieses Faktum in gedruckten Beiträgen zu den Brüdern Grimm mehrfach erwähnt wurde. So zitierte Dunckers Nachfolger im Amt des Oberbibliothekars der Landesbibliothek, Edward Lohmeyer, in einem Artikel über die Kasseler Grimm-Sammlung in der „Oberhessischen Zeitung“, Illustriertes Sonntagsblatt, zweites Blatt, 6. Dezember 1896, aus einem von Herman Grimm an Lohmeyer gerichteten Brief:

    Ich habe seiner Zeit die beiden Bände der Grammatik der Hessischen ständischen Landesbibliohek zum Geschenk gemacht, weil mein Wunsch war, es möchte dieses Zeichen der gelehrten Arbeit Jakobs aus den Casseler Zeiten dort zur Erinnerung an ihn verbleiben.

Auch die Grimm-Forschung der Nachkriegszeit kannte die Überlieferungs- und Eigentumsverhältnisse der beiden Grammatik-Bände. So heißt es bei Karl Schulte Kemminghausen und Ludwig Denecke: Die Brüder Grimm in Bildern ihrer Zeit, Kassel 1963, S. 127, als Nachweis zur Abbildung einer Seite aus diesen beiden Bänden mit Notizen Jacob Grimms:

    Geschenk von Herman Grimm an die Landesbibliothek Kassel

Das Buch von Schulte Kemminghausen / Denecke ist in der zweiten Auflage von 1980 unter den im UNESCO-Antrag 2004 von der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. genannten Quellen angeführt. Obwohl bei Schulte Kemmninghausen / Denecke die korrekte Information zu finden ist, behauptete der UNESCO-Antrag der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. 2004 etwas anderes. Anders als im Antrag und in anderen neueren Veröffentlichungen der Brüder Grimm-Gesellschaft angegeben, wurden die Grammatik-Bände nicht im Zusammenhang mit der Gründung der alten Kasseler Grimm-Gesellschaft dieser zum Geschenk gemacht, sondern bereits 1885 der Landesbibliothek.


3. Die alte Kasseler Grimm-Gesellschaft
... Bericht „Die Kasseler Grimm-Gesellschaft 1896 bis 1905“ von Edward Lohmeyer, Kassel 1906 (Kopie freundlicherweise mitgeteilt von Wolfgang Windfuhr)
... Dieter Hennig über die alte Kasseler Grimm-Gesellschaft, 1973

Selbst wenn die Kasseler Handexemplare von Werken der Brüder Grimm (um) 1897 der alten Kasseler Grimm-Gesellschaft zum Geschenk gemacht worden wären, würden sie nicht der heutigen Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. gehören, und schon gar nicht kontinuierlich seit 1897, wie der Antrag behauptet. Denn diese Gesellschaft bestand nur bis 1920, und die 1942 gegründete Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. steht in keiner Rechtsnachfolge zu ihr. Zudem legte die alte Kasseler Grimm-Gesellschaft satzungsmäßig fest, dass die von ihr gesammelten Grimmiana Eigentum der Landesbibliothek sein sollten und dass das gesamte Vermögen der Gesellschaft im Auflösungsfall der Landesbibliothek zu übertragen war.

Die Kasseler Grimm-Gesellschaft entstand auf Betreiben von Bibliothekaren der Landesbibliothek Kassel. Motivation dafür war der Unmut, dass das Nationaldenkmal für die Brüder Grimm in ihrer Geburtsstadt Hanau und nicht in Kassel errichtet worden war und dass Mitte der 1890er Jahre in Hanau auch an der Gründung eines Grimm-Museums gearbeitet wurde. Die Kasseler Bibliothekare waren der Meinung, dass Kassel der geeignetere Standort für ein solches Museum und dass der optimale Standort eben die Kasseler Landesbibliothek sei, die ohnehin viele Erinnerungen an die Brüder Grimm als ihre ehemaligen Mitarbeiter bewahrte.

Über die Entstehung der Gesellschaft und ihre Leistungen berichtet im Detail der zum zehnjährigen Bestehen vom Spritus rector und Gründungsvorsitzenden der Gesellschaft, Oberbibliothekar Edward Lohmeyer, 1906 vorgelegte Bericht. Darin ist S. 30—32 auch die Satzung der alten Kasseler Grimm-Gesellschaft abgedruckt, in der es heißt (Hervorhebungen von der Redaktion von Grimmnetz.de):

    § 1. Die Kasseler Grimm-Gesellschaft stellt sich die Aufgabe, das Andenken an die Brüder Grimm in einer ihrer hohen Bedeutung entsprechenden Weise zu ehren.
    § 2. Dies Ziel sucht die Gesellschaft insbesondere zu erreichen:
    1. durch eine Sammlung, die, im Anschluß an den auf der Landesbibliothek in Kassel befindlichen Grundstock, Erinnerungen aller Art an die Brüder, an ihren Verwandten- und Freundeskreis vereinigt und in das Eigentum der genannten Anstalt übergeht, soweit nicht anderweite Rechte vorbehalten sind,
    2. durch Veranstaltung von Vorträgen, ...
    § 7 ... Für den Fall der Auflösung der Gesellschaft wird ihr gesamter Besitz, soweit nicht anderweite Rechte vorbehalten sind, Eigentum der Ständischen Landesbibliothek in Kassel. (S. 30—32)

Auf der Grundlage des soeben zitierten Geschäftsberichts referierte Dieter Hennig, Direktor der Murhardschen Bibliothek der Stadt Kassel und Landesbibliothek, Leiter des Brüder Grimm-Museums und Geschäftsführer der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V., in einem Katalog der Ausstellung des Grimm-Museums 1973 die Geschichte der Kasseler Grimm-Gesellschaft. Die entscheidende Passage aus der Satzung führte er wörtlich an (Hervorhebungen wiederum Grimmnetz.de):

    ... Sammlung, die, im Anschluß an den auf der Landesbibliothek in Kassel vorhandenen Grundstock, Erinnerungen aller Art an die Brüder, an ihren Verwandten- und an ihren Freundeskreis vereinigt und in das Eigentum der genannten Anstalt übergeht, soweit nicht anderweite Rechte vorbehalten sind ...

Der Katalog von Hennig ist der heutigen Geschäftsführung der Brüder Grimm-Gesellschaft bekannt, denn er wird im Antrag an die UNESCO in der Bibliographie zu den Märchen-Handexemplaren genannt. In jüngeren Darstellungen der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. wurde die Satzung der alten Grimm-Gesellschaft in einer gekürzten Fassung zitiert, so dass nicht mehr deutlich wurde, dass satzungsmäßige Eigentümerin der Grimm-Bestände die Landesbibliothek war. In einem Abriss zur eigenen Geschichte auf der Website Grimms.de hieß es 2006:

Auch in der gedruckten Darstellung zum angeblichen Jubiläum Hundert Jahre Brüder Grimm-Gesellschaft (in: Jahrbuch der Brüder Grimm-Gesellschaft 7 [1997], S. 8) und im Beitrag Die Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. und die literarischen Grimm-Stätten in Hessen (in: Kultur und Politik — Die Grimms, hrsg. von Bernd Heidenreich und Ewald Grothe. Frankfurt a. M. 2003, S. 345) findet sich die Satzung der alten Kasseler Grimm-Gesellschaft um genau jene — oben unterstrichenen — Passagen gekürzt, die das Eigentum der Landesbibliothek an den Erwerbungen der alten Kasseler Grimm-Gesellschaft für die Grimm-Sammlung von Beginn an klar festlegen. Beide Beiträge stammen aus der Feder des Geschäftsführers der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. und  Leiters des  Brüder Grimm-Museums Kassel. Die im Vergleich zu den Quellen, seien es nun Originalunterlagen der alten Kasseler Grimm-Gesellschaft oder der Bericht von Hennig, feststellbaren Kürzungen hinsichtlich des Satzungszweckes Sammlung lassen die Vermutung zu, dass der Geschäftsführung der heutigen Brüder Grimm-Gesellschaft die tatsächlichen Satzungsbestimmungen bekannt sein mussten und dass sie bewusst irreführend ausgelassen wurden.


4. Ausleihe der Märchen-Handexemplare von Herman Grimm an Johannes Bolte, Berlin 1899
... Leihvereinbarung Johannes Boltes mit Grimm-Nachlassverwalter Reinhold Steig, Berlin, 4. Januar 1899 (Hessisches Staatsarchiv Marburg)

Im Vorwort zum Band 5 der „Anmerkungen zu den Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm“ von Johannes Bolte und Georg Polívka berichtete der Erstere 1932:

    bp

Das Werk gehört zur Standardliteratur über die „Kinder- und Hausmärchen“ der Brüder Grimm. Die Handexemplare sind hier erstmals gründlich ausgewertet worden. Insofern verwundert es sehr, dass Bolte / Polívkas Grundlagenforschungen 2004 im Antrag der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. an die UNESCO nicht genannt wurden, obwohl die im Antrag enthaltene Bibliographie sonst sehr ins Detail geht, beispielsweise beim Thema der Grimm-Rezeption.

Die Aussage Boltes im Vorwort zum Band 5, dass er die Handexemplare der „Kinder- und Hausmärchen“ von Herman Grimm entliehen habe, lässt sich durch eine Leihquittung für acht Bände und zwei Handschriftenfaszikel belegen, die Bolte und der von Herman Grimm beauftragte Nachlassbetreuer Reinhold Steig am 4. Januar 1899, also am 114. Geburtstag Jacob Grimms, in Berlin aufnahmen. Auch die Übergabe der Bände an die Landesbibliothek Kassel 33 Jahre später ist durch überlieferte Dokumente bezeugt, hierzu weiter unten.

In der von Bolte und Steig unterzeichneten Leihquittung vom 4. Januar 1899 heißt es:

    Herr Dr. Johannes Bolte (Elisabeth Ufer 37 hierselbst wohnhaft, erhielt heute zu litterarischer Verwerthung aus den Händen des Herrn Dr. Reinhold Steig, an den er sie in einiger Zeit zurückgeben wird, folgende dem Nachlaß der Brüder Grimm zugehörige Handexemplare und Fascikel:
    Märchen 1812 und 1815 ................. 2 Bde.
    Märchen 1819—1822 (3 Bde) ........ 3 „
    ...
    (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Bestand 340 Grimm, P 92)

Bei den fünf im Zitat genannten Bänden, zwei von 1812 / 15 und drei von 1819 / 22, handelt es sich um diejenigen, die auf Antrag der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. 2005 von der UNESCO in das Verzeichnis des Weltdokumentenerbes aufgenommen wurden. Außerdem lieh Bolte laut Quittung noch ein  weiteres, unvollständiges Exemplar der zweiten Auflage von 1819 (lediglich Bd. 2 und 3), das Handexemplar des dritten Bandes (Anmerkungsband) von 1856 und zwei Handschriftenfaszikel.


5. Auflösung der Kasseler Grimm-Gesellschaft 1920
... Auflösungsprotokoll vom 8. Juni 1920 (Universitätsbibliothek Kassel)

Wie aus dem Bericht Edward Lohmeyers von 1906 hervorgeht, konnte die Kasseler Grimm-Gesellschaft beachtliche Erfolge beim Ausbau der Grimm-Sammlung der Landesbibliothek erzielen, die als eigene Signaturenreihe in der Handschriftenabteilung geführt wurde. Die Gesellschaft hatte allerdings nur wenige aktive Mitglieder. Da Ideen und Arbeitsleistungen großenteils von Lohmeyer persönlich eingebracht wurden, litt die Gesellschaft seit ihrer Gründung an Lohmeyers sich verschlechterndem Gesundheitszustand. Die Vorbereitungen für wissenschaftliche Publikationen der Gesellschaft kamen zum Erliegen, nachdem Herman Grimm 1901 verstarb und es sich herausstellte, dass er keine testamentarische Bestimmung über eine zuvor  zugesagte Beihilfe zu Druckkosten hinterlassen hatte. Soweit es die Akten erkennen lassen, war die Gesellschaft bereits vor Beginn des Ersten Weltkriegs nicht mehr aktiv. 1920 trugen die verbliebenen Mitglieder dem eingetretenen Stillstand Rechnung und lösten den Verein auf. Das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung mit vier Anwesenden, auf der die Auflösung beschlossen wurde, ist mit anderen Akten der Kasseler Grimm-Gesellschaft in der Handschriftenabteilung der heutigen Universitätsbibliothek Kassel erhalten geblieben. Es heißt darin:

    prot1920
    (Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, Handschriftenabteilung, 2° Ms. Hass. 598)

Die Handexemplare der „Kinder- und Hausmärchen“, darunter die fünf Bände des jetzigen UNESCO-Weltdokumentenerbes, befanden sich zu dieser Zeit noch in Berlin. Die Angabe der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V., sie seien seit 1897 ununterbrochen in ihrem Eigentum (siehe oben Punkt 1), ist also falsch,

1. weil die Bände so früh überhaupt noch nicht nach Kassel kamen,

2. weil sie, selbst wenn sie ab 1897 der Kasseler Grimm-Gesellschaft übergeben worden wären, automatisch laut deren Satzung in das Eigentum der Landesbibliothek übergegangen wären und

3. weil schließlich eine Kontinuität im Bestehen einer Grimm-Gesellschaft nicht gegeben war, sondern sich die alte Kasseler Grimm-Gesellschaft 1920 auflöste.


6. Übergabe der Märchen-Handexemplare an die Landesbibliothek Kassel 1932
... Briefwechsel zwischen Johannes Bolte und Wilhelm Hopf, 1932 (Staatsbibliothek zu Berlin — Preußischer Kulturbesitz)

1932 wurden die
„Anmerkungen zu den Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm“ von Bolte / Polívka mit dem Band 5 abgeschlossen. Aus dem Vorwort des Bandes, in dem
Johannes Bolte schreibt, dass er für die Ausarbeitung der „Anmerkungen ...“ von Herman Grimm die Handexemplare der KHM erhalten hatte und dass diese nun der Landesbibliothek Kassel übergeben worden seien, haben wir  oben zitiert. Im Nachlass Boltes sind ein Entwurf bzw. eine Abschrift seines Begleitbriefes bei Übergabe der Bände an den Direktor der Landesbibliothek, Wilhelm Hopf, sowie dessen Antwortbrief erhalten geblieben (zu Hopf siehe u. a. einen  Aufsatz Konrad Wiedemanns, S. 133). Bolte schrieb am 8. Oktober 1932 an die Landesbibliothek Kassel:

    als mir Herr Professor Herman Grimm vor mehr als dreißig Jahren die Handexemplare der Brüder Grimm von den Kinder- und Hausmärchen für die neue Bearbeitung der Anmerkungen übergab, bestimmte er, daß diese Bücher nach Erledigung meiner Arbeit an die Grimm-Sammlung der Casseler Landesbibliothek übergehen sollten.
    Diesem Auftrage gemäß erlaube ich mir, Ihnen jene neun Bände zu übersenden ...
    (Staatsbibliothek zu Berlin — Preußischer Kulturbesitz, Handschriftenabteilung, Nachlass Bolte, Kasten 15, Fasz. 8, Bl.15)

Die im Brief Boltes folgende Aufstellung stimmt mit der in der Leihquittung von 1899 überein, bis auf die nicht ganz unwichtige Einzelheit, dass ein neunter Band hinzugekommen ist: vom dritten Band in dritter Auflage (Anmerkungsband, 1856) werden der Landesbibliothek Kassel zwei Exemplare übergeben, davon eines mit breitem Rand. Den Empfang der Bände bestätigt Bibliotheksdirektor Hopf am  12. November 1932:

    Die Sendung — neun Bände Handexemplare der Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm — ist richtig und vollständig, wie sie in Ihrem Schreiben vom 8. Oktober d. Js. einzeln aufgeführt werden, hier eingegangen. Leider war gerade in diesem Augenblick in der zunächst in Betracht kommenden Zugangsabteilung infolge Beurlaubung eine Vertretung gegeben, durch die Ihre Sendung nicht sofort erledigt, sondern zurückgelegt wurde und zu meinem lebhaften Bedauern bis heute liegen blieb. Ich bitte, dieses unglückliche Zusammentreffen, durch das auch die Bestätigung des Eingangs unterblieben ist, freundlichst zu entschuldigen, und darf Ihnen zugleich den ergebensten Dank aussprechen für Ihre Sendung, die für uns eine eben so willkommene wie wertvolle Bereicherung unserer Grimmsammlung bedeutet.
    (Staatsbibliothek zu Berlin — Preußischer Kulturbesitz, Handschriftenabteilung, Nachlass Bolte, Briefe Hopf)

Dass die Märchen-Handexemplare von Herman Grimm der Kasseler Landesbibliothek zugedacht waren, scheint jedenfalls in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts allgemein bekannt gewesen zu sein. Der Leiter der Handschriftenabteilung an der Preußischen Staatsbibliothek Berlin, Karl Christ, schrieb während Verhandlungen mit der Kasseler Bibliothek über einige strittige Grimm-Objekte, es liege

    die ausdrückliche Bestimmung Herman Grimms vor, dass alle Handexemplare der Märchen nach ihrer Bearbeitung durch Johannes Bolte an die Kasseler Bibliothek gegeben werden sollten.
    (Karl Christ an Wilhelm Hopf, 13. Januar 1938; Hessisches Staatsarchiv Marburg, Bestand 223 Nr. 241)
     

7. Gründung der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. 1942
... Prospekt der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. zur Mitgliederwerbung, ca. 1943

Am 19. November 1942 fand in Kassel die feierliche Veranstaltung zur Eröffnung einer neuen Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. statt. (Zu diesem Zeitpunkt war die Landesbibliothek Kassel im Museum Fridericianum bereits schwer durch Bombardierung geschädigt.) Mit einem Prospekt warb die Brüder Grimm-Gesellschaft um Mitglieder. Zu Arbeitsinhalten und Projekten wird ausgeführt:

    Die Veranstaltungen und Veröffentlichungen der Gesellschaft werden über die Grenzen der Heimat hinaus in dem stets auf die Ganzheit des höheren völkischen Lebens gerichteten Geist der Brüder Grimm einer umfassenden Wissenschaft vom deutschen Volke zu dienen suchen.
    Nie das Ziel wahrer Volkstümlichkeit aus dem Auge lassend, wird die Brüder Grimm-Gesellschaft dem überkommenen Kulturgut in Ehrfurcht vor dem Erbe der Ahnen ihre Arbeit widmen, nicht allein zur Erhaltung des Bedrohten, sondern vor allem zur Fruchtbarmachung des noch immer Lebendigen. In tätiger Treue zur Vergangenheit gilt gerade hier ihr Dienst unserer Gegenwart.
    In einer Zeit des starken Neuwerdens müssen Kräfte da sein und am Werke sein, die den Zusammenhang zwischen dem unverlierbaren Alten und dem heraufkommenden Neuen wahren und die Stetigkeit der Entwicklung sichern. Zu diesem Dienst ruft die Brüder Grimm-Gesellschaft alle auf, die seine Bedeutung und Notwendigkeit erkennen.
    Ihrem Ziel dient die Brüder Grimm-Gesellschaft durch Vorträge und Vortragsreihen, Arbeitsgemeinschaften, Lesungen, Ausstellungen. Regelmäßige mehrtägige Brüder Grimm-Tagung in Kassel. Neuherausgabe der Werke der Brüder Grimm, ihres Briefwechsels usw. Herausgabe und Neuherausgabe von Werken aus dem Arbeitsgebiet der Gesellschaft. Herausgabe eines Brüder Grimm-Jahrbuches. Herausgabe einer Zeitschrift. Förderung der Forschung auf dem Arbeitsgebiet der Gesellschaft. Förderung der Grimm-Forschung. Förderung in Hessen lebender Dichter und Schriftsteller, sofern ihr Schaffen für das Arbeitsgebiet der Gesellschaft von Bedeutung ist.

Festzuhalten ist, dass die Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. bei ihrer Gründung sich nicht in Rechtsnachfolge zur alten Kasseler Grimm-Gesellschaft sah und auch keine Ansprüche auf die Grimm-Bestände der Landesbibliothek erhob. Solche Konstruktionen blieben einer späteren Epoche vorbehalten. Außerdem ist bemerkenswert, dass sie sich keinerlei Sammelauftrag gab.


8. Die Kasseler Grimm-Handexemplare im Zweiten Weltkrieg

Aus den Akten der Kasseler Landesbibliothek geht hervor, dass die von Johannes Bolte übergebenen KHM-Bände (bis auf einen) und das zweibändige Handexemplar der
„Deutschen Grammatik“ sich über die großen Bombardierungen hinweg in Kassel erhalten hatten. In einer Auflistung von damals heißt es:

    Die Ausg. der Märchen mit Randbemerkungen der Brüder Grimm sowie andere alte wertvolle Grimmsche Märchenausgaben und Jacob Grimms Handexemplar der Grammatik mit Nachträgen von seiner Hand liegen im Schliessfach der Landeskreditkasse.
    (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Bestand 223 Nr. 112)

Nachfolgend listete die Landesbibliothek die in ihrem Depot in der Landeskreditkasse lagernden Handexemplare der KHM mit den damaligen Signaturen einzeln auf, dazu auch das Handexemplar der Grammatik.

    K. Gr. Sg. 341        Grimm, Jacob u. Wilhelm. Kinder- u. Hausmärchen. Bd. 1. 2. 1812. 1815.
    K. Gr. Sg. 341 a     Dass. Handex. der Brüder mit handschriftlichen Randbemerkungen. Bd. 1. 2. 3.
                                     (in 2. Aufl.) 1819
    K. Gr. Sg. 341 b     Dass. 2. Aufl. Bd. 2. 3. 1819. 1822
    K. Gr. Sg. 341 d     Dass. 3. Aufl. Bd. 3 1856
    2° Philol. 112, 1. 2. Grimm, Jacob: Deutsche Grammatik.
                                     Jacob Grimms Handexemplar mit vielen handschriftlichen Nachträgen. T. 1. Hälfte 1. 2.
                                     Göttingen: Dieterich 1819.

    (ebd.)

Es fällt auf, dass in der Signaturenfolge der im Schließfach der Landeskreditkasse eingelagerten Bände die Nummer 341 c fehlt. Sie war mit dem anderen der beiden Exemplare des Anmerkungsbandes von 1856 belegt, die Johannes Bolte der Landesbibliothek 1932 übergab (s. o.). Laut einem Notizzettel, den Ludwig Denecke bei der Benutzung der Kasseler Bestände in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts anfertigte (erhalten in seinem Nachlass, Humboldt-Universität zu Berlin), war dies ein breitrandiges Exemplar in braunem Kaliko-Einband mit dem Titelschild „Märchen“. Es enthielt Beilagen und zahlreiche Notizen Wilhelm Grimms. Denecke zitiert folgende Notizen: „der erste correcturbogen 11. Febr. 1856“, „fertig erhalten 28. Juni 1856“. Wohin die Bibliothek den Band 341 c auslagerte, ist bisher nicht ermittelt.


9. Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek nach 1945; Gründung des Brüder Grimm-Museums 1959; Veränderungen des Eigentumsstatus von Bibliotheksbeständen 1957 / 1958 und 1975 / 1976
... Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek
... Gründungsvertrag des Brüder Grimm-Museums Kassel

Die Buchbestände der Landesbibliothek Kassel wurden durch die mehrfachen Bombardierungen Kassels im Zweiten Weltkrieg zum größten Teil vernichtet. Die Sammlung der Handschriftenabteilung blieb fast vollständig erhalten. Auch Bestände der Murhardschen Bibliothek, einer Stiftung der Brüder Friedrich und Karl Murhard an die Stadt Kassel, wurden durch die Bombardierungen zu rund 60 Prozent vernichtet, insgesamt überstand die Murhardsche Bibliothek infolge ihrer Lage am Rand des Stadtzentrums den Krieg jedoch besser als die Landesbibliothek. Bei der Murhardschen Bibliothek blieb auch das Gebäude benutzbar; das der Landesbibliothek, das Museum Fridericianum, stand erst etwa zehn Jahre nach Kriegsende wieder zur Verfügung. Schon in der letzten Zeit des Dritten Reichs bestand die Absicht, die Landesbibliothek mit der Murhardschen Bibliothek zusammenzulegen, um anstelle zweier beschädigter eine vereinigte intakte wissenschaftliche Bibliothek zu schaffen. Diese Absichten wurden nach dem Krieg wieder aufgegriffen und in den fünfziger Jahren nach langwierigen Verhandlungen zwischen dem Land Hessen und der Stadt Kassel in die Tat umgesetzt. Das Land Hessen übertrug die Bestände der Landesbibliothek mit Ausnahme der Handschriften in das Eigentum der Stadt Kassel. Die Hauptbestimmungen des Vertrags vom 19. November 1957 / 13. Januar 1958 hinsichtlich des Eigentums an der bisherigen Landesbibliothek lauteten:

    § 1, Abs. 2. Zum 1. April 1957 geht die Landesbibliothek mit allen Aktiva und Passiva, mit den Akten der Verwaltung und den Beständen an Büchern, Karten und Noten in das Eigentum und die Verwaltung der Stadt über.
    Abs. 3. Das Land Hessen verzichtet auf eine Entschädigung. Es behält sich das Eigentum an den Handschriften vor, die in der Anlage zu diesem Vertrag aufgeführt sind. [Anmerkung Grimmnetz: Die Anlage listet die Handschriftengruppen der ehemaligen Landesbibliothek auf.] Die Stadt Kassel verpflichtet sich, die Handschriften in der Bibliothek aufzubewahren und für eine odnungsmässige Unterhaltung und Verwaltung der Handschriften Sorge zu tragen.
    (Kopie des Vertrags in der Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek Kassel)

Aus dem Vertrag ergibt sich, dass die Handschriftensammlungen der Landesbibliothek (darunter auch Objekte, die sich bis heute im Brüder Grimm-Museum befinden) kontinuierlich Landeseigentum waren.

Die praktische Zusammenführung der beiden Bibliotheken wurde unter der Direktion Ludwig Deneckes vollzogen, der die dann so genannte Murhardsche und Landesbibliothek (MuLB) von 1959 bis 1969 (oder 1968?) leitete. Er war zugleich Leiter des 1959 von der Stadt Kassel und der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. in der Murhardschen und Landesbibliothek eröffneten Brüder Grimm-Museums. Deneckes Nachfolger als Bibliotheksdirektor und Museumsleiter war Dieter Hennig. Während der Direktion von Denecke und Hennig wurden aus den Druck- und Manuskriptsammlungen der Bibliothek zahlreiche Grimmiana entnommen und zu Ausstellungs- und Forschungszwecken in die Räume des Museums verbracht. Das Brüder Grimm-Museum galt während der Amtszeit Ludwig Deneckes und Dieter Hennigs als Teil der Murhardschen und Landesbibliothek, ebenso das Documenta-Archiv. Schriftstücke Dieter Hennigs führen dies im einzelnen aus; im Hinblick auf den Status des Grimm-Museums als frühere Abteilung der Bibliothek bewilligte jene dem Museum zur Vorbereitung der Ausstellungen „200 Jahre Brüder Grimm“ noch in den achtziger Jahren Zugang zu Magazinbereichen (Dokumente im Stadtarchiv Kassel). Eine Veränderung des Eigentumsstatus der 1959 bis 1975 in das Museum verbrachten Grimmiana aus der Landesbibliothek, der Murhardschen Bibliothek und der vereinigten Murhardschen und Landesbibliothek während der genannten Zeitspanne von 1959 bis 1975 in der Weise, dass etwa ehemalige Bestände der Landesbibliothek rechtlich aus der Bibliothek herausgelöst worden wären oder gar städtisches Eigentum an die Brüder Grimm-Gesellschaft übertragen worden wäre, erfolgte nicht. Die im Vertrag von 1957 ausgeklammerten Handschriften befanden sich 1957 bis 1975 im Landeseigentum, die übrigen Bestände im Eigentum der Stadt Kassel.

Mit der Gründung der Gesamthochschule Kassel veränderten sich die Anforderungen an das Kasseler Bibliothekswesen. Die Gesamthochschule und heutige Universität benötigte eine moderne und leistungsfähige Bibliothek, und es lag nahe, die in Kassel bereits vorhandene wissenschaftliche Bibliothek mit ihren wertvollen Altbeständen dabei einzubeziehen. Im Vertrag vom 12. Dezember 1975 über die Integrierung der Murhardschen Bibliothek der Stadt Kassel und Landesbibliothek in das Bibliothekssystem der neuen Gesamthochschule übernahm das Land Hessen die 1957 der Stadt Kassel übereigneten Bestandteile der alten Landesbibliothek, darunter Bücher, Karten und Noten, zurück in sein Eigentum.

Der gesamte Bibliotheksverbund wird seit dem 1. Januar 1976 vom Land Hessen verwaltet. Im einzelnen bestimmt der Vertrag dazu folgendes (Hervorhebungen Grimmnetz):

    § 1 Abs. 1. Die MuLB geht zum 1. Januar 1976 mit den Akten der Verwaltung und den Beständen an Büchern, Katalogen, Karten, Noten, Mikrofilmen, Bildern, Handschriften, Möbeln, Gerät und sonstigen beweglichen Einrichtungen in die Verwaltung des Landes Hessen über.
    Abs. 2. Die Stadt bleibt Eigentümerin aller Bestände der MuLB nach dem Stand vom 31. Dezember 1975 an Büchern, dazugehörenden Katalogen, Karten, Noten, Mikrofilmen, Bildern, Handschriften und Akten. ... Diese Bestände gehen unter dem Namen
    Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel in die Verwaltung des Landes über. ...
    Abs. 3. Alle im Absatz 2 nicht aufgeführten beweglichen Einrichtungsgegenstände sowie die im Vertrag zwischen der Stadt Kassel und dem Land Hessen vom 19. November 1957 / 13. 1. 1958 in § 1 Abs. 2 bestimmten Sachen [Anmerkung Grimmnetz: Dies entspricht dem Gesamtkomplex ehemalige Landesbibliothek außer den ohnehin im Landeseigentum befindlichen Handschriften] gehen in das Eigentum des Landes über.
    (Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 7 [1976], S. 325 ff.)

Der in Absatz 3 zitierte Absatz 2 im § 1 des Vertrages von 1957 / 58 ist oben angeführt. Sein Inhalt war die Übereignung aller Bestände der alten Landesbibliothek außer den in Absatz 3 des § 1 von 1957 behandelten Handschriften an die Stadt Kassel gewesen. Die Handschriften waren ohnehin im Landeseigentum verblieben, die übrigen Teile der Landesbibliothek wurden mit Abschluss des neuen Vertrags am 12. Dezember 1975 an das Land rückübertragen. Am 31. Dezember 1975 befanden sich in den Beständen der künftigen „Murhardschen Bibliothek“ nach § 1 Absatz 2 des Vertrags von 1975 noch die Altbestände der Murhardschen Bibliothek aus der Zeit bis 1957 und die seit 1957 für die vereinigte MuLB neu erworbenen Bestände.


10. Brief von Wissenschaftlern und Bibliothekaren an die UNESCO mit der Bitte um Richtigstellung der falschen Angaben zu Überlieferungs- und Eigentumsverhältnissen, 2006
... Brief an die UNESCO vom 13. November 2006
... deutsche Fassung

Nachdem deutlich geworden war, dass die Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. sich in ihrem Antrag an die UNESCO 2004 in kaum begreiflicher Weise selbst als Eigentümerin der Kasseler Grimm-Handexemplare benannte und behauptete, sie sei sogar schon seit 1897 deren Eigentümerin, sahen sich die Kasseler Universitätsbibliothek und Grimm-Forscher zu einer genauen Prüfung dieser bereits auf den ersten Blick unplausiblen und unstimmigen Angaben veranlasst. Die Überprüfung ergab, dass die von der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. im Antrag von 2004 mehrfach wiederholten Informationen zu den Überlieferungs- und Eigentumsverhältnissen völlig unrichtig sind, wie oben im einzelnen dargelegt. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es das Ziel dieser Verfälschungen gewesen sein könnte, die Handexemplare aus dem öffentlichen Eigentum zu entfremden und völlig in die Verfügungsgewalt der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. zu bringen. Der Fall geht über die elf Bände Handexemplare weit hinaus, weil diese Ansprüche, wenn sie unwidersprochen geblieben wären, wohl früher oder später auf andere Grimm-Bestände aus der ehemaligen Landesbibliothek Kassel (und Grimmiana aus städtischem Eigentum) ausgedehnt worden wären. Die Aufklärung dieser Sachverhalte und eine einwandfreie Neuregelung sind nicht nur ein Anliegen historischer Rekonstruktion, sondern vielmehr geht es um einen gravierend krisenhaften Zustand in der Pflege des Grimm-Erbes, für dessen Bereinigung die UNESCO, das Land Hessen und die Stadt Kassel weiterhin in der Pflicht sind, im Interesse des öffentlichen Zugangs zu den Dokumenten, im Interesse einer seriösen Ausstellungstätigkeit und Grimm-Forschung und im Sinn derjenigen, die seit Mitte des 19. Jahrhunderts zu diesen Sammlungen beigetragen und sie gepflegt haben.


11. Taxierung der Märchen-Handexemplare auf 30 Millionen Euro (30 % des Vermögens der Stadt Kassel) und Verbringung in einen Banktresor, 2007
... überraschende Nachricht über Taxierung der Handexemplare auf 30 Millionen Euro und Lagerung in Banktresor, (Zeitungsbericht 23. Februar 2007)
... Eigenkapital der Stadt Kassel zum 31. Dezember 2007 100 Millionen Euro (Zeitungsbericht 25. Februar 2007)
... weitere Reaktionen von Medien und Öffentlichkeit 2007 / 2008 (Auswahl)

Im Februar 2007 teilte die Stadt Kassel mit, die Märchen-Handexemplare befänden sich jetzt im Banktresor. Denn die zum Weltdokumentenerbe erklärten Bücher der Grimms seien äußerst wertvoll, so Bürgermeister und Kulturdezernent Junge:

    Geschätzter Wert: 30 Millionen Euro. Mit dieser Zahl überraschte der Bürgermeister auch die Stadtverordneten, die sich für den seit Jahren schwelenden und seit Kurzem offen ausgetragenen Streit um die Eigentumsrechte an den kostbaren Büchern aus dem Nachlass der Brüder Grimm interessieren.

Ferner räumte der Kulturdezernent ein, dass „in den Anträgen an die Unesco zur Anerkennung der Handexemplare als Weltkulturerbe die Grimm-Gesellschaft als Eigentümer genannt werde. Diese in englischer Sprache verfassten Schriftstücke müssten aber noch genau geprüft werden“. (Zitate HNA Kassel vom 23. Februar 2007). Der Leiter des Brüder Grimm-Museums und Geschäftsführer der Brüder Grimm-Gesellschaft habe „im Wissen um den Rechtsstreit um das Eigentum an den Handexemplaren ʻim besten Wollenʼ zu handeln beabsichtigt, als er die Grimm-Gesellschaft als Eigentümerin meldete, bis die Eigentümerfrage zwischen Stadt und Land geklärt sei“, so der Kulturdezernent (FAZ vom 28. Februar 2007). — Den Berichten über die finanzielle Bewertung der Handexemplare ging ein Zeitungsbericht unter dem Titel „Kassel fehlt Eigenkapital“ voraus, in welchem es hieß,

    dass das Eigenkapital der Stadt Kassel zum Stichtag 31. Dezember 2006 lediglich 100 Millionen Euro betrage. Die Posten in der Erhebung reichen ... von Schulen und städtischen Straßen bis zu den auf einen Wert von 30 Millionen Euro bezifferten Märchen-Handexemplaren der Brüder Grimm, um deren Eigentumsrechte gegenwärtig ein heftiger Streit tobt. Die Eigenkapitaldecke müsse verstärkt werden, forderte der Kämmerer“.
    (HNA vom 25. Februar 2007)


12. Vermerk auf der Website der UNESCO über Prüfung fraglicher Angaben, 2008
... Screenshot von der Website der UNESCO vom 13. März 2008



Nach längeren internen Diskussionen fügte die UNESCO ihrer Website zu den „Kinder- und Hausmärchen“ folgende Bemerkung hinzu, die dort mehrere Jahre verblieb:

    Some elements regarding the provenance, history and ownership of the personal annotated copies (Handexemplare) of the Kinder- und Hausmärchen have been questioned and are presently being studied.


13. Fünfpunkteplan zur Klärung der Unstimmigkeiten um Kasseler Grimm-Bestände, 2007 / 2008
...
deutsche Fassung
... englische Fassung

Während das Land Hessen, die Stadt Kassel, die Brüder Grimm-Gesellschaft und die UNESCO Möglichkeiten einer Neufassung des Antrags erwogen, unterstützten bis April 2008 zahlreiche Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Bibliothekswesen und Öffentlichkeit einen Fünfpunkteplan zur Klärung der Unstimmigkeiten um Kasseler Grimm-Bestände mit folgenden Hauptanliegen:

    1. Die fünf Bände des UNESCO-Weltdokumentenerbes aus dem Banktresor in die Landes- und Murhardsche Bibliothek bringen, wo sie fachgerecht betreut und zugänglich gemacht werden können,

    2. die Eigentümerschaft und sonstigen Rechtsverhältnisse dieser Bände feststellen, wie es die UNESCO-Richtlinien vor der Eintragung in das Register des „Memory of the World“ verbindlich vorschreiben,

    3. eine solche Klärung auch für die übrigen zur Zeit im Brüder Grimm-Museum verwahrten Kasseler Grimm-Bestände aus Bibliotheksbesitz vornehmen und die betroffenen Bestände an die Landes- und Murhardsche Bibliothek zurückgeben,

    4. eine neue UNESCO-Urkunde ausfertigen und überreichen, durch die man die Universität Kassel und die Stadt Kassel gemeinsam für die Pflege und Erschließung des Grimm-Erbes in die Verantwortung nehmen könnte,

    5. Leihgaben für den Ausstellungsbetrieb des Brüder Grimm-Museums zwischen Landes- und Murhardscher Bibliothek und Kuratorium des Museums vereinbaren.

Der Vorschlag berücksichtigt, dass es Probleme hinsichtlich Eigentum und Besitz auch bei einem großen Teil weiterer Kasseler Grimm-Bestände gab.


14. Veränderter Antrag der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V., unterstützt vom Land Hessen und der Stadt Kassel, an die UNESCO, 2011

...
englische Version des UNESCO-Antrags von Juli 2011

Die jetzt gültige, veränderte Fassung des Antrags zur Aufnahme der „Kinder- und Hausmärchen“ in das UNESCO-Weltdokumentenerbe (Memory of the World) aus dem Juli 2011 liegt auf der Website der UNESCO nur als englische Version vor. Als französische Version  bot die UNESCO mehrere Jahre  (Stand Januar 2015) noch den fehlerhaften Text von 2004 an; 2022 ist keine französische Version mehr auf der UNESCO-Website auffindbar

Der neue Antragstext von 2011 führt erneut die Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. als Antragstellerin sowie, zusätzlich zur Konstellation des Antrags von 2004, die Stadt Kassel und das Land Hessen als Unterstützer. Als Standort wird das Brüder Grimm-Museum Kassel genannt. Die Kontaktangaben zu den Bänden lauten auf die Brüder Grimm-Gesellschaft, das Land Hessen, die Universität Kassel und die Stadt Kassel.

Zur Provenienz der Bände wird in Punkt 3.2 (Description, Unterpunkt History, S. 5 f.) ausgeführt:

    At the turn of the 19th to the 20th century, Herman Grimm handed the Annotated Reference Copies of the Children’s and Household Tales over to Prof. Dr. Bolte, a scholar residing in Berlin, who used them for the new adaptation of the Children’s and Household Tales. Prof. Dr. Bolte writes on October8th 1932 to the then acting director of the state of Hesse Library, Hopf: … When Professor [Herman] Grimm handed me the fairytales of the Brothers Grimm more than thirty years ago for adaptation, he determined that these volumes should be donated to the State Library Cassel after I terminated my work.Director Hopf acknowledged the receipt of the volumes with a letter of thanks on November12th 1932. Therefore, the state of Hesse Library has been proprietor and in possession of the Annotated Reference Copies since the end of 1932.
    With a contract dated November19th 1957 / January13th 1958, the state of Hesse and the city of Kassel have agreed that the
    State Library (in Kassel) with all its assets and liabilities, all administrative files and all books, maps and musical notations will be transferred into the ownership and the administration of the city of Kassel. Excluded from this transfer of ownership were only the manuscripts stated in an amendment to said contract. The Annotated Reference Copies of the Brothers Grimm are not included in that list.
    In 1959, the Museum of the Brothers Grimm of the City of Kassel was founded by the City of Kassel and the Association of the Brothers Grimm. All objects related to the topic “Grimm
    were transferred to the museum. This included the Annotated Reference Copies of the Children’s and Household Tales.
    In 1975 the state of Hesse established the Polytechnic (University) Kassel. On December 12, 1975, the state of Hesse and the City of Kassel concluded an agreement about the retransfer of ownership of the State Library (in Kassel). Since then the ownership of parts of the collection, especially of the Annotated Reference Copies of the Children’s and Household Tales, is a question of dispute between the contract parties.
    Meanwhile the state of Hesse and the City of Kassel have reached an agreement about keeping the Annotated Reference Copies in Kassel permanently, as part of the contract between the state of Hesse and the City of Kassel about the reorganization of the Museumslandschaft – the local museums - dated December 2007. The contract specifies that the state of Hesse and the City of Kassel will ensure “the presentation of the Grimm’s Children’s and Household Tales as a UNESCO Memory of the World document in the Museum of the Brothers Grimm in Kassel” (compare §7 of the Cultural Cooperation Agreement between the State of Hesse and the City of Kassel, attached in a working translation to the copy of the original contract. Se also Section 5. Legal information of this revised form).

(Zu der in dieser neuen Version des Antragstextes enthaltenen Bemerkung, die KHM-Handexemplare hätten sich nicht auf der Liste im Anhang des Vertrages von 1957 / 58 befunden, sei auf den eingangs zitierten Aufsatz des späteren Direktors der Kasseler Bibliothek, Axel Halle, verwiesen, der auf S. 169 ausführt, dass die alte Grimm-Sammlung nach dem Zweiten Weltkrieg die Signatur 4° Ms. hist. litt. 45 erhielt und diese sehr wohl auf der Liste erscheint. Selbst anderenfalls wären die Bücher jedoch Teil der Rückübertragung von 1975 gewesen, siehe oben  das Zitat aus dem Vertrag vom 12. Dezember 1975).

Zur Eigentümerschaft heißt es in Punkt 5.1 des Antragstextes:

    The ownership of the Annotated Reference Copies is unclear and is claimed by two public owners, being the State of Hesse (Land Hessen) and the City of Kassel. A decision in court on this question is not being sought by either of the two parties at present. Despite the disagreement on ownership both parties agree on fulfilling their duty concerning preservation and access.
    In December 2007 the State of Hesse and the municipality of Kassel formally agreed on a cooperation in cultural affairs.This includes the joint recognition that the appreciation of the heritage of the Brothers Grimm is in the common interest of both the City of Kassel and the State of Hesse. As the Annotated Reference Copies of the Children’s and Household Tales of the Brothers Grimm are part of the UNESCO Memory of the World Registry, the cooperation partners commit themselves to the permanent presentation of the Annotated Reference Copies in the Museum of the Brothers Grimm in Kassel. This museum is being further developed into an up-to-date exhibition, research and archive facility. In addition, both cooperation parties agree on fulfilling their duties concerning preservation and access to these Annotated Reference Copies.

Im Punkt 5.3 wird zum rechtlichen Status näher ausgeführt:

    The State of Hesse and the City of Kassel have declared that the Annotated Reference Copies should be exhibited permanently within the Museum of the Brothers Grimm in Kassel; they are, however, also accessible to researchers and interested laypersons. A complete digitized version of the Annotated Reference Copies is available.

Zum Copyright, das im Antrag von 2004 von der Brüder Grimm-Gesellschaft beansprucht wurde, heißt es nunmehr ebenda:

    The work is in the public domain. Under German copyright law, any work becomes a public domain work seventy years after the death of the author.

Seit 2011 seien die Handexemplare auf einer CD-ROM verfügbar, die Faksimiles und Transkriptionen enthalte.


15. Schlussbemerkungen

Es ist zu hoffen, dass Probleme, wie sie im Fall der Kasseler Grimm-Handexemplare aufgetreten sind, künftig vermieden werden. Denn es wäre paradox, dass ein Programm zur Pflege des Weltdokumentenerbes dazu missbraucht werden könnte, verfälschte Geschichtsbilder und daraus abgeleitete Rechtsansprüche von der UNESCO absegnen zu lassen. Ebenso paradox wäre der Fall, dass nach der Aufdeckung solcher Verfälschungen auf nationaler Ebene eine Rangelei um die von der UNESCO „geadelten“ Bestände  entsteht, durch die gar der eigentliche Eigentümer unter Druck gerät, aus politischen Rücksichten auf seine Rechte ganz oder teilweise zu verzichten. Durch den Bezug auf die UNESCO erhält  jegliches Geschehen um diese Dokumente eine zusätzliche politische Dimension, was ein Schutz für die Dokumente sein kann, was es aber auch erschwert, die durch die UNESCO-Gremien mitgetragenen und beurkundeten Verhältnisse noch zu verändern, auch wenn sie unrechtmäßig oder unsachgemäß sein sollten.

Den für das Weltdokumentenerbe zuständigen Gremien der UNESCO ist dafür zu danken, dass sie letztlich doch darauf bestanden haben, den bereits bewilligten Antragstext zu den „Kinder- und Hausmärchen“ von 2004 nachträglich zu verändern und damit eine Klärung der Unstimmigkeiten um die Kasseler Grimm-Bestände einzuleiten.

Die als UNESCO-Weltdokumentenerbe registrierten Märchen-Handexemplare sind inzwischen komplett digitalisiert und werden in der “Grimmwelt” Kassel ausgestellt.


Satirisches PS

Für die ARD-Krimiserie “Pfarrer Braun” wurde 2010 eine durch die auf dieser Website zusammengefassten Vorgänge inspirierte Folge mit dem Titel “Grimms  Mördchen” produziert, die teilweise im ehemaligen Brüder Grimm-Museum Kassel und in der früheren Wohnung der Brüder Grimm am Wilhelmshöher Tor - damals ein Gerichtsssaal - gedreht wurde. Auch die Kasseler Lokalzeitung berichtete: https://www.hna.de/kassel/moerder-grimm-erbe-963678.html Der damalige tatsächliche Kasseler Oberbürgermeister Bertram Hilgen (SPD) übernahm im Spielfilm die Rolle des Rechtsbeistands für den Museumsdirektor.



(Recherche, Zusammenstellung und Redaktion: Berthold Friemel, Alan Kirkness, Holger Ehrhardt; wir danken für Quellenbeiträge und Hinweise von Axel Halle, Konrad Wiedemann und Wolfgang Windfuhr; Abbildungen: Hessisches Staatsarchiv Marburg, Bestand 340 Grimm, B 29; Kinder- und Hausmärchen, gesammelt durch die Brüder Grimm.Vergrößerter Nachdruck der zweibändigen Erstausgabe von 1812 und 1815 nach dem Handexemplar des Brüder Grimm-Museums Kassel, mit sämtlichen handschriftlichen Korrekturen und Nachträgen der Brüder Grimm sowie einem Ergänzungsheft. Transkriptionen und Kommentare in Verbindung mit Ulrike Marquardt von Heinz Rölleke. Göttingen 1986; Karl Schulte-Kemminghausen und Ludwig Denecke: Die Brüder Grimm in Bildern ihrer Zeit. Kassel 1963 [Bilder aus den Handexemplaren mit Erlaubnis der Universitätsbiliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel]; weitere Nachweise im Text)


 

                            Grimmnetz 11.09.2022